Standrecht ermöglicht somit die Verurteilung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren. Auf Grundlage standgerichtlicher Entscheidungen wurden im Nationalsozialismus zahlreiche Todesurteile vollstreckt und Menschen erschossen.
Standrecht ermöglicht somit die Verurteilung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren. Auf Grundlage standgerichtlicher Entscheidungen wurden im Nationalsozialismus zahlreiche Todesurteile vollstreckt und Menschen erschossen.